Zurückstellung von der Schule in Bayern

Von Zurückstellung von der Schule spricht man, wenn Kinder noch nicht schulreif sind, man aber erwarten kann, dass sie ein Jahr später regulär eingeschult werden können. Dies setzt einen Zurückstellungsgrund voraus.

Die Zurückstellung von der Schule ist ein sehr schwieriges Thema, da die Schulen ein eigenes Interesse haben, Kinder möglichst frühzeitig einzuschulen, da hiermit Ressourcen verbunden sind. Dadurch sind fast alle Schulen sehr restriktiv mit Zurückstellungen vom Schulbesuch und versuchen, Kinder tendenziell immer einzuschulen.

Wer also naiv an das Thema Zurückstellung von der Schule herangeht, der redet sich schnell in sein Unglück und ist ein Antrag auf Zurückstellung von der Schule erst einmal abgelehnt worden, dann wird es auch für mich sehr schwer, das Ruder nochmals herumzureißen.

Noch schlimmer kann es kommen, wenn die Schule zwar keine Zurückstellung vom Schulbesuch aussprechen möchte, die Argumente der Eltern aber dafür ausnutzen wollen, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einzuschulen.

Insofern sollten Sie immer zumindest über eine Erstberatung nachdenken, bevor man loslegt. Natürlich helfe ich Ihnen auch gerne, einen möglichst wasserdichten Antrag auf Zurückstellung von der Schule zu stellen.

Umgekehrt gibt es auch seltene Fälle, bei denen Kinder gegen den Willen der Eltern vom Schulbesuch zurückgestellt werden, die Eltern aber möchten, dass das Kind eingeschult wird. Sollten Sie hiervon betroffen sein, helfe ich Ihnen natürlich auch gerne weiter.

Anwalt für Schulrecht - Bayern

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Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Zurückstellung Baden-Württemberg

Zurückstellung Hessen

Zurückstellung Niedersachsen

Zurückstellung NRW

und Zurückstellung Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Artikel 37 BayEUG – Zurückstellung von der Schule

Die gesetzliche Regelung für die Zurückstellung von der Schule findet sich in Artikel 37 BayEUG:

(2) 1Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 5 am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. 2Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. 3Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig; Art. 41 Abs. 7 bleibt unberührt.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Antrag auf Zurückstellung von der Schule in Bayern durch die Eltern

Da die Schule so gut wie nie eine Zurückstellung von der Schule von Amts wegen ausspricht, müssen Eltern regelmäßig einen Antrag auf Zurückstellung von der Schule stellen, wenn sie die Einschulung um ein Jahr verzögern möchten.

Gibt es ein Elternrecht auf Zurückstellung von der Schule?

Nein, das sind unzutreffende Gerüchte, die in sozialen Medien verbreitet werden. Eine Zurückstellung von der Schule setzt einen Antrag der Eltern voraus und wird vom Schulleiter entschieden.

Kann man auf eine seriöse Bearbeitung des Antrags auf Zurückstellung von der Schule in Bayern vertrauen?

Es ist leider zu erkennen, dass Anträge auf Zurückstellung von der Schule meist sehr restriktiv bearbeitet werden, was zahlreiche (sachfremden) Ursachen hat:

  • Mitunter geht es darum, die Klassen vollzubekommen,
  • mitunter nimmt man die Anträge nicht ernst, weil es weitere Kinder mit Defiziten gibt und man nicht mehrere Kinder zurückstellen möchte,
  • mitunter möchte man die Kinder lieber mit sonderpädagogischen Förderbedarf einschulen, um auf diese Weise an zusätzliche Ressourcen zu gelangen.

Es ist nach alledem dringend geboten, einen Antrag auf Zurückstellung von der Schule professionell vorzubereiten und niemals ins Blaue hinein selbst zu stellen, wenn die Schule nicht vorab deutliche Signale sendet, ein solches Anliegen wohlwollend zu beurteilen.

Welche Zurückstellungsgründe gibt es, wann wird ein Kind von der Schule zurückgestellt?

Artikel 37 Absatz 2 BayEUG zählt die Zurückstellungsgründe nicht im Einzelnen auf. Es ist allerdings anerkannt, dass in Bayern alle 3 möglichen Fallgruppen für Zurückstellungen gelten:

  • Zurückstellung von der Schule in Bayern aus gesundheitlichen Gründen
  • Zurückstellung von der Schule in Bayern aus kognitiven Gründen
  • Zurückstellung von der Schule in Bayern aus sozial-emotionalen Gründen

Zu beachten ist nach alledem, dass in Bayern zwar die in der Praxis besonders wichtigen sozial-emotionalen Gründe für eine Zurückstellung (Kind ist im weitesten Sinne noch nicht so weit) geregelt sind, dies aber kein Selbstläufer ist, denn sozial-emotionale Defizite haben so gut wie alle Kinder und es werden nur wirklich gravierende Gründe anerkannt.

Es bedarf nach alledem eines genauen Plans, wie man die Schulleitung dennoch überzeugt – was aus meiner Erfahrung bei den richtigen Argumenten durchaus möglich ist. Aus meiner jahrelangen Erfahrung kann ich Sie hierbei gerne unterstützen und wir besprechen Ihren individuellen Fall, wie man dies überzeugend darstellen kann.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Zurückstellung von der Schule & sonderpädagogischer Förderbedarf in Bayer

Immer häufiger versuchen die Schulen, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einzuschulen, anstatt diese zurückzustellen.

Das ist natürlich nicht das, was die Eltern wollen, denn das Kind soll ja um ein Jahr zurückgestellt werden, da es noch nicht so weit ist, während sonderpädagogischer Förderbedarf ja indiziert, dass man dauerhafte und schwerwiegende Probleme hat und deshalb sofort in die Schule soll.

Wann besteht die Gefahr, dass sonderpädagogischer Förderbedarf ins Spiel kommt?

Immer dann, wenn das Kind noch erhebliche Entwicklungsdefizite hat, kann es zum Eiertanz werden, da Eltern mit Ihrem Antrag auf Zurückstellung von der Schule oftmals unbewusst der Schule Argumente liefern, die diese dann gegen Sie verwendet, um statt der Zurückstellung von der Schule, sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen zu lassen.

Hat das Kind starke Defizite, sollten Sie ebenfalls auf keinen Fall einfach drauflos schreiben, sondern erst abwägen, was man für eine Zurückstellung von der Schule benötigt und was man besser außen vorlassen sollte, da es potentiell gegen einen verwendet werden könnte. Hierbei kann ich Sie als erfahrener Anwalt für Schulrecht natürlich gerne in Form einer Erstberatung oder Formulierung Ihres Antrags auf Zurückstellung von der Schule unterstützen.

Können auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zurückgestellt werden?

Grundsätzlich ja, da auch sie sie noch nicht schulreif sein bzw. sich binnen eines Jahres so fortentwickeln können, dass sie vielleicht einen weniger gravierenden Förderschwerpunkt aufweisen.

Solche Fälle sind allerdings sehr kompliziert, da Schulen tendenziell wegen einer Zurückstellung von der Schule komplett dichtmachen, wenn sonderpädagogischer Förderbedarf im Raum steht.

Gerne unterstütze ich Sie hierbei bei Ihrem konkreten Fall, damit wir wieder in die für das Kind richtige Spur gelangen.

Mehr Informationen zu sonderpädagogischen Förderbedarf bei der Einschulung erhalten Sie über den Link Einschulung und sonderpädagogischer Förderbedarf.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Zurückstellung von der Schule in Bayern gegen den Willen der Eltern

Sehr selten sind die Fälle bei denen die Schule von Amts wegen (also ohne Antrag der Eltern auf Zurückstellung von der Schule) das Kind für nicht schulreif erachtet und eine Zurückstellung vom Schulbesuch ausspricht.

Kann die Schule Kinder auch ohne Antrag der Eltern zurückstellen?

Ja, die Schule kann auch von selbst, d.h. ohne Antrag der Eltern, ein Kind zurückstellen.

Wann stellen Schulen Kinder auch ohne Antrag der Eltern zurück?

Grundsätzlich ist dies bei jedem Kind denkbar, da Schulen ja die Schulreife eigentlich von Amts wegen überprüfen sollen. Da die Schulen selbst bei Anträgen der Eltern aber sehr restriktiv entscheiden, ist dies in der Praxis sehr selten.

Kann man sich gegen Zurückstellungen der Schule wehren?

Ja, es lassen sich häufig Gründe finden, auf deren Basis man sich wehren kann, weil die Schulen meist generelle Vorbehalte haben, die nicht dem individuellen Entwicklungsstand der Kinder entsprechen.

Fakt ist allerdings auch, dass die Schule ohne professionelle Unterstützung regelmäßig keinen Millimeter von der Entscheidung abrückt, denn ist erst einmal eine Entscheidung getroffen, dann wird diese nicht mehr zur Disposition gestellt, da Lehrer ja ungerne Fehler zugeben.

Sollten Sie also Probleme haben, kann ich Sie aber gerne unterstützen, damit das Kind eingeschult wird.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Zurückstellung von der Schule in Bayern

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für alle Fragen rund um die Zurückstellung von der Schule geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Bayern übernehmen.

 

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